
Rahmenzuchtordnung
Zuchtbestimmungen für Rassehunde und
Eintragungsbedingungen des Zuchtbuchamtes
des IHR e.V.
1. Allgemeines
Die Zucht- und Eintragungsbestimmungen
des IHR e.V. sind für alle seine Mitglieder, sowie für die Mitglieder der
angeschlossenen Vereine bindend. Als Richtlinie dienen sie für alle
Spezialmitgliedsvereine, die das Recht haben, eine speziell für ihre Rasse
geeignete Zuchtordnung zu schaffen. Diese muss jedoch vom IHR e.V. anerkannt
sein. Diese Zuchtordnungen dürfen nicht milder, sondern im Interesse der
jeweiligen Rassehundezucht strenger abgefasst sein. Von Spezialvereinen
aufgestellte Zuchtordnungen sind zur Genehmigung dem Vorstand des IHR e.V.
vorzulegen. Liegt keine spezielle Zuchtordnung vor, so tritt automatisch die
Rahmenzuchtordnung des IHR e.V. in Kraft.
Der Vorstand des IHR e.V., der Hauptzuchtwart und die
Zuchtwarte sind für die Einhaltung der Rahmenzuchtordnung verantwortlich.
Diese Zuchtbestimmungen sollen dazu beitragen, als
Grundlage eine Verbesserung des Standards zu erreichen. Das Ziel der Züchter
soll sein, aus guten Elterntieren eine bessere Nachzucht hervorzubringen. Um
dieses zu erreichen, ist auf besondere Zuchtauswahl, unter Berücksichtigung
geeigneter Erbmasseträger, besonderen Wert zu legen.
Der oberste Grundsatz soll sein: Verbesserung der Rassen,
nicht aber: Vermehrung von Rassehunden.
Ebenso müssen die Grundlagen des deutschen
Tierschutzgesetzes strenge Anwendung finden. Dazu gehört u. a. auch, dass
Züchter, welche mehr als drei zuchtfähige Hunde besitzen, oder bei denen mehr
als drei Würfe pro Jahr fallen, bei ihrem zuständigen Veterinäramt den sog. § 11
b (Tierschutzgesetz) – Schein beantragen, und eine Kopie desselbigen
unaufgefordert an das Zuchtbuchamt des IHR e.V. senden.
2.
Zuchtvoraussetzungen
Hundehaltung und –fütterung müssen artgerecht sein. Für
Zuchthunde und Welpen muss mindestens eine sehr gute Zwingerhaltung gegeben
sein. Dafür sind Freilauf und menschliche Zuwendung Grundvoraussetzung.
b)
Bei
Inzucht und Inzestzucht muss vor der Verpaarung die schriftliche Genehmigung des
IHR-Zuchtausschusses eingeholt werden. Solche Verpaarungen müssen begründet
sein. Die Genehmigung ist zur Wurfeintragung mit an das Zuchtbuchamt
einzureichen. Wenn eine Genehmigung erteilt wurde, so hat der Hauptzuchtwart
oder ein von ihm beauftragter Zuchtwart, bzw. der Tierarzt den Wurf und dessen
Entwicklung zu überwachen. Bei Überwachung durch den Tierarzt ist bei
Einreichung des Wurfmeldescheins ein entsprechendes Protokoll beizufügen.
c)
Es
darf nur mit gesunden, wesensfesten Hunden gezüchtet werden, die in einem vom
IHR e.V. anerkannten Zuchtbuch oder Register eingetragen sind. Außerdem müssen
beide Elterntiere vor der Verpaarung die schriftliche Zuchtzulassung erhalten
haben, und zwar in einer vom IHR e.V. anerkannten Art und Weise. Eine
Ausstellungsbewertung (Richterbericht) wird
nicht als Zuchtbewertung anerkannt.
Zuchttiere müssen frei von Krankheiten und Parasitenbefall
sein und sich in einem sehr guten Allgemeinzustand befinden.
d)
Zuchtalter pp.:
Kleinrassen
(bis 45 cm Widerristhöhe)
Das Mindestzuchtalter für Rüden darf 12 Monate nicht
unterschreiten.
Das
Mindestzuchtalter für Hündinnen darf 15 Monate nicht unterschreiten. Auch nicht,
wenn mit 12 Monaten die zweite Läufigkeit einsetzt. In diesem Falle ist bis zur
nächsten Hitze zu warten
Patella
Luxationen (PL) ab Grad 2 sind zuchtausschließende Fehler.
Eine Untersuchung auf PL wird bei allen Kleinrassen
dringend angeraten.
Großrassen (über 45 cm
Widerristhöhe)
Das
Mindestzuchtalter für Rüden und Hündinnen darf 18 Monate nicht unterschreiten.
Für Rüden und Hündinnen von Großrassen
muss eine HD-Auswertung vorliegen.
Die HD-Untersuchung sollte im Alter von frühestens 18 Monaten
durchgeführt werden. Die Identität des Hundes muss durch den Tierarzt
zweifelsfrei nachgewiesen werden (Chip-Kontrolle).
Es darf nur mit den Befunden HD-frei (0, A1, A2) und
HD-Verdacht (fast normal, 1, B1, B2) gezüchtet werden.
Mit HD-leicht (C1, C2), HD-mittel (D1,
D2) und HD-schwer (E1, E2) darf nicht
gezüchtet werden!
Bei dem Befund
HD-Verdacht (fast normal, 1, B1, B2) muss der Zuchtpartner auf jeden Fall den
Befund HD-frei haben.
Allgemein
gilt:
Das Zuchtalter für Rüden ist nicht begrenzt, sollte aber
dem Allgemeinzustand des Hundes gerecht werden.
Hündinnen dürfen ihren letzten Wurf mit 8 Jahren
austragen.
Wird eine Hündin
zweimal hintereinander belegt, muss sie in der darauf folgenden Hitze unbedingt
leer bleiben.
Eine Hündin darf
nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt (ggf. Ammenaufzucht
etc.)
Mit einer Hündin darf
grundsätzlich nicht in zwei oder mehreren Vereinen gezüchtet werden.
Die Züchter sind verpflichtet, jeden Wurf innerhalb von 24
Stunden dem Zuchtbuchamt zu melden.
Nachweislich schlechten Vererbern kann nachträglich die
Zuchtzulassung entzogen werden.
2.1
besondere Zuchtvoraussetzungen für die Rasse Chihuahua
a)
Die
Hunde der Rasse Chihuahua (Kurz- und Langhaar) müssen auf
Patella
Luxation (PL) untersucht sein. Zur Zucht zugelassen sind nur Hunde mit den
Graden 0 und 1, wobei Hunde mit PL Grad 1 mit einem Zuchtpartner mit PL Grad 0
verpaart werden müssen. Es reicht die palpatorische Untersuchung.
Diese Untersuchung ist bei
Zuchttauglichschreibung unaufgefordert
nachzuweisen durch einen entsprechenden Eintrag in
der Ahnentafel, bzw. durch Vorlage des entsprechenden Untersuchungsbogens.
b)
Die
Zucht mit Chihuahuas, die die Merlezeichnung aufweisen oder tragen, ist
nicht erlaubt. Diese Hunde erhalten
auch keine Zuchtzulassung über den IHR e.V. oder den NCV e.V.
2.2
besondere Zuchtvoraussetzungen für die Rasse
Shetland Sheepdog (Sheltie)
CEA,
PRA & Katerakt
-> frei
MDR 1
ist nur erlaubt in den Kombinationen
+/+ mal +/+
sowie
+/+ mal +/-
Alle anderen Kombinationen sind nicht gestattet.
Patella Luxation (PL) ist
in den Graden 0 und 1 erlaubt, wobei ein Hund mit PL Grad 1 mit einem
Zuchtpartner, welcher PL Grad 0 hat,
verpaart werden muss. Es reicht hier die palpatorische Untersuchung.
HD
(röntgenologische Untersuchung): Es darf nur mit den Befunden HD-frei (0, A1,
A2) und HD-Verdacht (fast normal, 1, B1, B2) gezüchtet werden.
Mit HD-leicht (C1, C2), HD-mittel (D1, D2) und HD-schwer (E1, E2) darf
nicht gezüchtet werden!
Bei dem Befund HD-Verdacht muss der Zuchtpartner auf jeden Fall den Befund
HD-frei haben.
Sämtliche Untersuchungsergebnisse sind bei
Zuchttauglichschreibung unaufgefordert nachzuweisen durch entsprechende Einträge
in die Ahnentafel, bzw. durch Vorlage der entsprechenden Auswertungen und
Untersuchungsbögen.
Die Verpaarung von Shelties mit den
Farben bzw. der Zeichnung merle x merle oder merle x zobel ist
nicht erlaubt.
2.3
besondere Zuchtvoraussetzungen für die Rasse
Bolonka Zwetna
a)
Hunde der Rasse Bolonka
Zwetna müssen auf Patella Luxation (PL) untersucht sein. Zur Zucht zugelassen
sind
b)
Hunde
mit dem Grad 0 oder
Grad 1. Bei einem Zuchttier mit dem Grad 1 ist
grundsätzlich ein Hund zur Anpaarung mit dem Grad 0 zu wählen.
Der Nachweis erfolgt über eine palpatorische Untersuchung durch einen
qualifizierten Tierarzt. Der Nachweis ist in Form eines
entsprechenden Untersuchungsbogen unaufgefordert bei der
Zuchttauglichkeitsprüfung vorzulegen.
untersucht sein. Ein Zuchteinsatz ist wird mit der Zuchttauglichkeitsprüfung nur
genehmigt, sofern alle Befunde negativ sind.
Der Nachweis erfolgt über eine Gonioskopie durch einen entsprechend
qualifizierten DOK-Tierarzt und ist unaufgefordert bei der
Zuchttauglichkeitsprüfung vorzulegen.
Es
wird keine Zuchttauglichkeit erteilt, entsprechende Würfe erhalten keine
Papiere.
3.
Zwingername pp.
Der Zwingername wird und kann nur vom IHR e.V. geschützt
werden.
Hat ein Züchter mehrere Rassen, so gilt der Zwingername für
alle von ihm gezüchteten Rassen.
Die Rufnamen der Welpen eines Wurfes beginnen mit demselben
Anfangsbuchstaben. Bei der Zucht mit mehreren Zuchttieren und Rassen läuft das
Alphabet im Zwinger weiter. Der erste Wurf in einem Zwinger beginnt mit dem
Buchstaben „A“ für die Vornamen der Welpen dieses Wurfes. Beim zweiten Wurf in
einem Zwinger beginnen die Vornamen der Welpen mit „B“, usw.
Bei Eigentumswechsel der trächtigen Hündin kann der Züchter
diese Welpen nicht mehr auf seinen Zwingernamen anmelden.
4.
Deckgebühren
5.
Wurfabnahme
b)
Vom
Zuchtwart (oder Tierarzt) bei der Wurfabnahme festgestellte Mängel sind von ihm
auf dem Wurfmeldeschein zu vermerken.
c)
Ein
Zuchtwart ist berechtigt, einen Wurf innerhalb der ersten 8 Wochen
unaufgefordert (bis zur Endabnahme) zu besichtigen.
d)
Die
Züchter dürfen nur gesunde, regelmäßig entwurmte und geimpfte Welpen verkaufen.
e)
Den
gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Kupierverbot) muss entsprochen werden.
f)
Die
Abgabe der Welpen bei Kleinrassen darf nicht vor der 10. Woche, bei Großrassen
nicht vor der 8. Woche erfolgen.
g)
Die
Würfe müssen vollständig dem Zuchtbuchamt des IHR e.V. gemeldet werden.
h)
Es
dürfen vor der Wurfabnahme noch keine Welpen abgegeben werden, da der Züchter
sonst für seinen gesamten Wurf keine Papiere erhält.
i)
Es ist
dem Züchter untersagt, wissentlich Welpen an Hundehändler und zu Versuchszwecken
zu verkaufen.
j)
Die
Schutzimpfungen sowie die Implantation des Transponderchips dürfen nur von einem
Tierarzt durchgeführt werden.
k)
Der
Zuchtwart hat bei der Wurfabnahme Einsicht in die Impfpässe und sämtliche
weiteren Wurfunterlangen
zu erhalten.
l)
Die
Kosten für die Wurfabnahme usw. sind dem Zuchtbuchamt zu ersetzen. Diese Kosten
und die weiteren Gebühren
regelt die Beitrags- und Finanzordnung des IHR e.V.
m)
Alle
Welpen eines Wurfes müssen bei der Wurfabnahme durch den Tierarzt einen
Transponderchip implantiert bekommen.
Das Tätowieren der Welpen ist laut deutschem Tierschutzgesetz nicht mehr
gestattet.
n)
Bei
der Wurfabnahme ist unbedingt die Mutterhündin vorzuführen.
o)
Zur
Wurfabnahme sind folgende Unterlagen erforderlich:
Wurfmeldeschein,
Deckschein,
Ahnentafel der Hündin im Original,
Ahnentafel des Deckrüden in
Fotokopie,
Zuchtzulassung
beider Elterntiere,
Untersuchungs- und Auswertungsbögen der Elterntiere in Kopie,
Titelnachweise in Kopien, falls
vorhanden.
p)
Die
Aufkleber mit den Transponderchipnummern müssen dem Zuchtbuchamt einmal im
Original
(auf dem
Wurfmeldeschein oder dem extra dafür vorgesehenen Anlageblatt) zur Verfügung
gestellt werden.
q)
Mit der eigenhändigen
Unterschrift des Züchters zeichnet dieser rechtsverbindlich für alle Angaben auf
dem Wurfmeldeschein und Deckschein.
Wurfmeldeschein und Deckschein müssen vollständig ausgefüllt und deutlich lesbar
sein.
Für eventuelle
Fehler wegen undeutlicher Schrift haftet der Züchter.
6.
Sonstiges
Verstöße gegen die Rahmenzuchtordnung, wie z. B. unwahre
Angaben auf dem Deck- oder Wurfmeldeschein, nicht vollständige Angaben der
Welpenzahl, unseriöse Verkaufsmethoden oder ähnliche Verfehlungen werden wie
folgt geahndet:
a)
durch schriftliche
Verwarnung oder
b)
durch zeitweise Zuchtsperre
(ca. 1 – 2 Jahre) oder
c)
durch totale Zuchtsperre
oder
d)
durch Ausschluss des
Züchters aus dem IHR e.V. und seinen Mitgliedsvereinen.
Der IHR e.V. ist berechtigt, Zwingeranlagen jederzeit
besichtigen zu lassen, z. B. durch einen seiner Zuchtwarte.
Verein Internationaler Hundefreunde aller Rassen (IHR) e.V.
Birkenweg 8
25486 Alveslohe
Tel. & Fax 0 41 93 / 75
49 11
eMail:
ek@ihr-ncv.de
Stand und
Gültig ab
01.
April 2012
Dowload als pdf -klick-