FCI - Standard Nr.  39 /  28. 11. 2003  /  D

 

WELSH CORGI (PEMBROKE)

 

 

 

 


ÜBERSETZUNG  : Standardausschuss des VDH unter Mithilfe von Herrn Uwe H. Fischer.

 

URSPRUNG : Grossbritannien.

 

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES  : 29. 10. 2003.

 

KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 1   Hüte und Treibhunde

                                                           (ausgenommen Schweizer

                                                           Sennenhunde).

                                          Sektion 1   Schäferhunde.

                                          Ohne Arbeitsprüfung.

 

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Tiefgestellt, kräftig, robust, wachsam und lebhaft, in kleinem Format erweckt er den Eindruck von Substanz und Zähigkeit.

 

CHARAKTERISTIKA : Dreist und geschickt.

 

WESEN : Überlegen und freundlich, weder nervös noch aggressiv.

 

KOPF UND SCHÄDEL : Kopf fuchsähnlich in Form und Erscheinung, mit lebhaftem, intelligentem Ausdruck. Schädel zwischen den Ohren ziemlich breit und flach, mässig ausgeprägter Stop. Länge des Fangs im Verhältnis zu der des Schädels wie drei zu fünf. Fang leicht spitz zulaufend. Nase schwarz.

Fang / Gebiss : Kräftige Kiefer mit einem perfekten, regelmässigen und vollständigen Scherengebiss, wobei die obere Schneidezahnreihe ohne Zwischenraum über die untere greift und die Zähne senkrecht im Kiefer stehen.

Augen : Gut eingesetzt, rund, von mittlerer Grösse, braun, der Fellfarbe angepasst.

Ohren : Aufgerichtet, mittelgross, leicht abgerundet. Die Verlängerung einer gedachten Geraden von der Nasenspitze durch das Auge sollte in ihrer Verlängerung durch die Spitze des Ohres oder geringfügig daneben verlaufen.

 

HALS : Angemessen lang.

 

KÖRPER : Mittlere Länge, gut gewölbte Rippen, keine kurze Lendenpartie, von oben betrachtet sich leicht verjüngend. Gerade Rückenlinie. Brust breit und tief, gut zwischen den Vorderläufen herunterreichend.

 

RUTE : (Vorzugsweise angeboren) kurz.

Kupiert : Kurz.

Unkupiert: In der Verlängerung der Rückenlinie angesetzt, niedrig getragen, nicht über den Rücken geringelt. In der Bewegung auf Höhe der Rückenlinie getragen, in der Ruhestellung niedrig. Ein zu hoher oder zu tiefer Rutenansatz ist unerwünscht.

 

GLIEDMASSEN

 

VORDERHAND: Vorderläufe kurz und so gerade wie möglich, Oberarme fest der Wölbung des Brustkorbs angepasst. Bis zu den Pfoten hinabreichend kräftige Knochensubstanz. Ellenbogen gut an den Körperseiten anliegend, dabei weder lose noch zu fest. Schultern gut gelagert und im Winkel von 90° zum Oberarm stehend.

 

 

HINTERHAND : Kräftig und geschmeidig, gut gewinkelte Kniegelenke. Läufe kurz, bis zu den Pfoten hinabreichende kräftige Knochensubstanz. Sprunggelenke, von hinten gesehen, gerade.

 

PFOTEN : Oval, kräftig, gut gewölbte und fest geschlossene Zehen, die beiden mittleren Zehen geringfügig vor den beiden äusseren stehend. Ballen kräftig und gut gepolstert. Nägel kurz.

 

 

GANGART / BEWEGUNG : Frei und aktiv, weder lose noch gebunden. Vorderläufe, ohne dass sie zu hoch angehoben werden, gut nach vorne ausgreifend, dabei im Einklang mit dem Schub aus der Hinterhand.

 

HAARKLEID

 

HAAR: Mittlere Länge, gerade mit dichter Unterwolle, niemals weich, wellig oder drahtig.

 

FARBE : Einfarbig rot, sable, rehfarben, schwarz mit Brand, mit oder ohne Weiss an Läufen, Brustbein und Hals. Etwas weiss am Kopf und am Fang ist zulässig.

 

 

GRÖSSE / GEWICHT :

Schulterhöhe :               ca. 25,4 bis 30,5 cm.

Gewicht : Rüden           10 bis 12 kg.

               Hündinnen:    10 bis 11 kg.

 

FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss hinsichtlich Gesundheit und Wohlbefinden des Hundes.

 

 

Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.

 

 

N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.

 

 

Dieser geänderte Standard wird ab April 2004 in Kraft treten.