FCI - Standard Nr. 74   /  28. 11. 2003 /  D

 

SEALYHAM TERRIER

 


 

ÜBERSETZUNG  : Frau Wiebke Steen.

 

URSPRUNG : Grossbritannien.

 

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINALSTANDARDES  : 29. 10. 2003.

 

VERWENDUNG : Terrier.

 

KLASSIFIKATION FCI :   Gruppe      3   Terrier.

                                             Sektion      2   Niederläufige Terrier.

                                             Ohne Arbeitsprüfung.

 

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Freie Bewegung, aktiv, ausgeglichen und von imponierender Substanz in kleinem Rahmen.  Umrißlinien rechteckig, nicht quadratisch.

 

VERHALTEN UND CHARAKTER (WESEN) : Standhaft, unerschrocken und geschickt.  Aufmerksam und furchtlos, jedoch freundlich.

 

KOPF

 

OBERKOPF :

Schädel : Leicht gewölbt und breit zwischen den Ohren.

 

GESICHTSSCHÄDEL :

Nasenschwamm : Schwarz.

Fang : Gerade, rechtwinkelige Kiefer, welche die Fähigkeit zum Zupacken aufzeigen, kraftvoll und lang.

Kiefer / Zähne : Die Zähne sind ebenmässig und stark, wobei die Fangzähne gut ineinandergreifen; sie sind lang im Verhältnis zur Größe des Hundes.  Kräftige Kiefer mit einem regelmäßigen Scherengebiß, wobei die obere Schneidezahnreihe ohne Zwischenraum über die untere greift und die Zähne senkrecht im Kiefer stehen.

Backen : Wangenknochen nicht hervortretend;

Augen : Dunkel, gut eingesetzt, rund, mittelgroß; dunkel pigmentierte Lidränder zu bevorzugen, unpigmentierte Lidränder dürfen aber toleriert werden.

Ohren : Mittelgroß, an den Spitzen leicht abgerundet und seitlich an der Wangenpartie getragen.

 

HALS : Angemessen lang, kräftig und muskulös, mit gutem Übergang in gut gelagerte Schultern.

 

KÖRPER : Mittellang, gerade und geschmeidig.

Rücken : Gerade.

Brust : Breiter, tiefer Brustkorb, der gut zwischen den Vorderläufen herabreicht.

Rippen : Gut gewölbt.

 

RUTE : Üblicherweise kupiert.

Kupiert: Von mittlerer Länge. Dick mit abgerundeter Spitze. Auf Höhe der Rückenlinie angesetzt und aufrecht getragen.  Die Hinterhand sollte über den Rutenansatz hinausragen.

Unkupiert: Rute von mittlerer Länge, so dass die Gesamterscheinung des Hundes ausgewogen ist. Dick am Ansatz und sich zur Spitze hin verjüngend. Im Idealfall aufrecht getragen, jedoch nicht zu stark über dem Rücken und weder geringelt och eingedreht.  Die Hinterhand sollte über den Rutenansatz hinausragen.

 

GLIEDMASSEN

 

VORDERHAND : Vorderläufe kurz, kräftig und so gerade, wie es mit der tiefreichenden Brust zu vertreten ist.

Schulter : Schultergelenke in einer Linie mit den Ellenbogengelenken (von vorne gesehen).

Ellenbogen : Dicht am Brustkorb anliegend.

 

HINTERHAND : Bemerkenswert kraftvoll für die Grösse des Hundes.

Oberschenkel : Breit und muskulös.

Kniegelenk : Gut gewinkelt.

Sprunggelenke : Kräftig, gut gewinkelt, parallel zueinander stehend.

 

PFOTEN : Runde Katzenpfoten mit dicken Ballen.  Die Pfoten zeigen gerade nach vorn.

 

GANGWERK : Flott und energisch, mit viel Schub.

 

HAARKLEID

 

HAAR : Lang, hartes und drahtiges Deckhaar mit wetterfester Unterwolle.

 

FARBE : Rein Weiß oder Weiß mit gelben, braunen, blauen oder dachsfarbenen Markierungen am Kopf und an den Ohren.  Deutliche schwarze und starke Tüpfelung unerwünscht.

 

GRÖSSE UND GEWICHT :

Die Schulterhöhe sollte 31cm (12 ins.) nicht überschreiten.

Idealgewicht für Rüden                         : ca. 9   kg.  (20 lbs)

                     für Hündinnen                 : ca. 8,2 kg. (18 lbs)

Vorrangige Hauptmerkmale sind ein festgefügtes Gebäude, Aus-gewogenheit, Typ und Substanz.

 

FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten sollte als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss hinsichtlich Gesundheit und Wohlbefinden des Hundes.

 

 

Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.

 

 

N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.

 

 

Dieser geänderte Standard wird ab April 2004 in Kraft treten.