FCI - Standard Nr. 172 / 14.
04. 1999 / D
PUDEL
(Caniche)
ÜBERSETZUNG :
Standardausschuss des VDH und Uwe H.Fischer.
URSPRUNG : Frankreich.
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES : 12.12.1991.
VERWENDUNG : Gesellschaft- und Begleithund.
KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 9 Gesellschafts- und Begleithunde.
Sektion 2
Pudel.
Ohne Arbeitsprüfung.
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Harmonisch, von mittleren
Proportionen, mit charakteristischem gelocktem oder geschnürtem Haarkleid. Er
erweckt den Eindruck eines intelligenten, stets wachsamen, munteren, sowie
harmonisch gebauten Hundes, der sehr elegant und stolz ist.
VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Er
zeichnet sich durch seine Treue, Gelehrigkeit und Ausbildungsfähigkeit aus, was
ihn zum besonders angenehmen Gesellschafter macht.
KOPF :
Vornehm, gradlinig, in Proportion zum Körper. Seine Länge soll etwas mehr als
zwei Fünftel der Widerristhöhe ausmachen. Er darf weder schwer noch massiv
wirken, aber auch nicht übertrieben fein sein. Seine Form soll unter der Haut,
die ihn bedeckt, klar erkennbar sein.
OBERKOPF :
Schädel : Gut
geformt. Seine Breite beträgt weniger als die Hälfte der Kopflänge. (Die
Seitenlinie bildet mit der Längsachse einen Winkel von 16 bis 19°). Von oben betrachtet
erscheint der Schädel in der Längsachse oval, im Profil leicht konvex. Die
Längsachsen sind leicht auseinanderlaufend.
Augenbrauenbogen : Mässig betont, mit langem Haar bedeckt.
Stirnfurche : Breit
zwischen den Augen, zum stark ausgeprägten Hinterhauptbein abnehmend. (Beim
Zwergpudel darf das Hinterhaupt- bein weniger betont
ausgebildet sein).
Stop : Sehr
gering ausgeprägt, wie bei Hunden von mittleren Proportionen üblich.
GESICHTSSCHÄDEL :
Nasenschwamm :
Betont und gut entwickelt, im Profil gesehen
senkrecht, Nasenlöcher gut geöffnet. Bei schwarzen, weissen
und silbernen Hunden ist die Nase schwarz; bei den braunen ist sie braun; bei
den Apricot-Pudeln reicht die Farbspanne von
dunkelbraun bis schwarz, ohne dass diese letztere Farbe bevorzugt, jedoch
akzeptiert wird, um einem eventuellen Pigmentierungsmangel vorzubeugen.
Fang : Oberes
Profil gradlinig, in der Länge ca. neun Zehntel der Schädellänge entsprechend.
Die beiden unteren Kieferknochen verlaufen fast parallel. Der Fang erscheint
kräftig und elegant, jedoch nicht spitz. Das untere Profil wird durch die
Kiefer, nicht durch den Rand der Oberlippe bestimmt.
Lefzen :
Schwach entwickelt, eher trocken, von mittlerer Dicke. Die Oberlippe liegt auf
der Unterlippe, ohne überzuhängen. Bei den schwarzen, weissen
und silbernen Pudeln sind die Lefzen schwarz. Bei den braunen sind sie
pigmentiert; bei den Apricot-Pudeln reicht die
Farbspanne von dunkelbraun bis schwarz, ohne dass letztere Farbe bevorzugt
wird, jedoch, um Pigmentierungsproblemen bei den Apricot-Pudeln
vorzubeugen, akzeptiert wird. Der Lefzenwinkel darf nicht ausgeprägt sein.
Kiefer / Zähne : Normal
schliessend, Zähne kräftig. Das Fehlen eines Molaren
1 oder 2 (M1 oder M2) im Oberkiefer oder eines Molaren 2 oder 3 (M2 oder M3) im
Unterkiefer wird weder beim Richten noch bei der Zuchtauswahl bestraft.
Backen : Nicht
hervortretend, durch Knochen geformt. Die Partie unterhalb der Augen ist gut gemeisselt und gering ausgefüllt. Die Kaumuskeln sind wenig
entwickelt, die Jochbeine treten nur sehr gering hervor.
Augen : Feuriger Ausdruck. In Höhe des Stirnabsatzes,
leicht schräg eingesetzt. Mandelförmige Lidspalte. Bei den schwarzen, weissen, silbernen und apricot
Pudeln sollen die Augen schwarz oder tief dunkel- braun sein. Braune Pudel
dürfen dunkel bernsteinfarbene Augen haben.
Ohren :
Ziemlich lang und entlang den Wangen herabhängend. Der Ansatz befindet sich in
der Verlängerung einer Linie, die vom Profil der Nasenkuppe ausgeht und
unterhalb des äusseren Augenwinkels verläuft. Flach,
unterhalb des Ansatzes breiter, Spitzen abgerundet, mit sehr langem, welligem
Haar bedeckt. Pudel, deren Ohrleder nicht bis zu den Lefzenwinkeln reichen,
dürfen nicht mit der Note « Vorzüglich » bewertet werden.
HALS : Fest,
Nackenlinie leicht gebogen, von mittlerer Länge, gut proportioniert; den Kopf
hoch und stolz tragend. Ohne Wammenbildung. Im Schnitt ist der Hals oval. Seine
Länge soll geringer als die des Kopfes sein.
KÖRPER : Der
Körper des Pudels ist wohlproportioniert; die Länge übertrifft in der Regel die
Widerristhöhe.
Widerrist : Mässig ausgeprägt.
Rücken :
Kurz, von harmonischer Linienführung. Weder Karpfen-noch
Senkrücken. Widerrist und Kruppe sollen sich ungefähr auf derselben Höhe
befinden.
Lenden : Fest
und muskulös.
Kruppe :
Gerundet, jedoch nicht abfallend.
Vorbrust :
Normal, entsprechend einem Pudel von mittleren Proportionen. Die Spitze des
Brustbeins soll leicht hervortreten und ausreichend hoch liegen, um eine hohe,
graziöse und vornehme Kopf- haltung zu gewährleisten.
Brustkorb : Bis
zu den Ellenbogen reichend. In der Breite zwei Drittel der Tiefe entsprechend
(gemessen von der Wirbelsäule bis zum Brustbein). Der Brustumfang, hinter den
Schultern gemessen, sollte die Widerristhöhe um wenigstens 10 cm übertreffen.
Rippen :
Ovales Rippenschiff. Im Bereich des Rückens breit.
Untere Profillinie und Bauch :
Aufgezogen, jedoch nicht windhundartig wirkend.
RUTE :
Ziemlich hoch, auf Höhe der Lendenpartie angesetzt. Beim gelockten Pudel
(Wollpudel) muss sie auf ein Drittel, möglichst körpernah oder auf die Hälfte
der natürlichen Länge gekürzt sein. Eine lange, gut getragene Rute ist jedoch
nicht als Fehler anzusehen. Beim Schnüren- pudel kann
die Rute in ihrer gesamten Länge belassen werden. In der Bewegung wird die Rute
schräg nach oben gerichtet getragen.
GLIEDMASSEN
VORDERHAND : Die
Vorderläufe sind vollkommen gerade und parallel gestellt. Elegant, gut bemuskelt, mit guten Knochen. Der Abstand, gemessen vom
Ellenbogenhöcker bis zum Boden, entspricht fünf Neuntel der Widerristhöhe.
Schultern : Schräg
liegend, gut bemuskelt; das Schulterblatt soll mit
dem Oberarm einen Winkel von 90° bis 110° bilden.
Oberarm : Die
Länge des Oberarms entspricht der des Schulterblattes.
Vorderfubwurzelgelenk : In
Verlängerung des Unterarms.
Vordermittelfub :
Kräftig, aber nicht massiv, von der Seite gesehen fast gerade.
Vorderpfoten : Eher
klein, fest geschlossen, ein kurzes Oval bildend. Zehen gut gewölbt, sehnig,
kompakt, durch Schwimmhäute verbunden, senkrecht auf harten und dicken Ballen
stehend. Die Krallen sind bei den schwarzen und silbergrauen Pudeln schwarz,
bei den braunen sind sie schwarz oder braun. Bei den weissen
Pudeln können die Krallen hornfarben oder von unterschiedlicher Pigmentierung
bis hin zum Schwarz sein und müssen der allgemeinen Pigmentierung entsprechen. Weisse Krallen sind ein Fehler ! Bei den Apricot-Pudeln
sind die Krallen braun, und zwar in allen Abstufungen vom Dunkelbraun bis hin
zum Schwarz, wobei letztere Farbe nicht zu bevorzugen, aber zu tolerieren ist.
HINTERHAND : Von
hinten betrachtet sollen die Läufe parallel gestellt sein. Muskulatur gut
entwickelt und deutlich in Erscheinung tretend. Die Verbindung zum Sprunggelenk
ist ziemlich gewinkelt. Die verschiedenen
Gelenkwinkel (Hüft-, Knie- und Sprunggelenk) müssen so ausgeprägt sein, dass
jegliche Steilheit vermieden wird; diese hat manchmal eine unerwünschte,
abfallende Kruppe zur Folge.
Schenkel
: Gut bemuskelt und kräftig.
Hintermittelfub und Fusswurzel : Vertikal. Der Pudel muss
ohne Afterkrallen geboren werden.
Hinterpfoten : Siehe
Vorderpfoten.
GANGWERK : Der
Pudel hat eine tänzelnde und leichtfüssige Gangart.
Er darf nie einen fliessenden oder gestreckten Gang
haben.
HAUT :
Geschmeidig, ohne Schlaffheit, pigmentiert. Bei schwarzen, braunen,
silbergrauen und apricotfarbenen Pudel muss die
Pigmentierung der Farbe des Haarkleides entsprechen. Bei den weissen Pudeln wird eine silbergraue Hautfarbe angestrebt,
dies darf aber keinen Einfluss auf die Farbe des Haarkleides haben. Bei manchen
weissen Pudeln weist die helleHaut
Pigmentflecken auf; nicht nur an den inneren Körperseiten (dies kommt häufig
vor), sondern über den gesamten Körper verteilt. Dies ist nicht als fehlerhaft
anzusehen. Die generelle Pigmentierung soll möglichst kräftig sein. Lider,
Nasenschwamm, Lefzen, Zahnfleisch, Gaumen, Schleimhäute, natürliche Öffnungen,
Hodensack und Ballen : bei schwarzen, weissen und grauen Rassevertretern muss die Pigmentierung
schwarz, bei braunen muss sie dunkelbraun sein. Bei Apricot-Pudeln
soll sie so regelmässig und dunkel wie nur möglich,
in allen Schattierungen von dunkelbraun bis schwarz sein. Letzteres wird nicht
bevorzugt, wird aber toleriert, um einem Pigmentverlust vorzubeugen.
HAARKLEID
HAAR :
·
Pudel mit lockigem Haar (Wollpudel) : Üppig,
von feiner, wolliger Textur, gut gekräuselt, elastisch und dem Druck der Hand
widerstehend. Die Wolle soll sehr dicht, reichlich, von gleichmässiger
Länge, ebenmässige Locken bildend und üblicherweise
gekämmt sein. Unerwünscht ist ein Haar, das sich hart anfühlt oder
rosshaarähnlich ist; es ist gegenüber der vorschriftsmässigen
Haarqualität zurück-zustufen.
·
Schnürenpudel :
Reichliche Wolle von feiner Textur, wollig und dicht, charakteristische Schnüre
von gleicher Länge bildend, die mindestens 20 cm lang sein sollen. Sie werden um so höher eingeschätzt, je länger sie sind. Um einen
unordentlichen Eindruck zu vermeiden, ist es gestattet, die Kopfhaare oberhalb
der Ohren mit einem Band zusammenzuhalten und die Haare am Rumpf entlang des
Rückens zu scheiteln.
ANERKANNTE AUSSTELLUNGSSCHUREN :
Löwenschur : Der
Pudel, gleichgültig ob mit gelocktem oder geschnür-tem
Haarkleid, wird an der Hinterhand bis zu den Rippen geschoren. Ebenfalls
geschoren werden : die Schnauze, ober- und unterhalb der unteren Augenlider;
die Wangen; die Vorder- und Hinterläufe, bis auf Manschetten oder Ringe und
beliebige Muster, die auf dem Hinterteil bleiben können; die Rute, ausser einem runden oder länglichen Pompon,
der erhalten bleibt. Ein Schnurrbart ist für alle Exemplare vorgeschrieben. Es ist erlaubt
, an den Vordergliedmassen ein Haarkleid, Hose genannt, zu belassen.
Moderne Schur : An den
Hinter- und an den Vordergliedmassen darf das Haarkleid belassen werden, wenn
folgende Vorbedingungen uneingeschränkt beachtet werden:
1. Es werden geschoren:
a) Der
untere Teil der Vordergliedmassen, von den Krallen bis zur Kralle am Carpalballen; der untere Teil der Hintergliedmassen bis zu
einer den Vordergliedmassen entsprechenden Höhe. Mit der Schermaschine dürfen
nur die Zehen geschoren werden.
b) Kopf
und Rute gemäss den vorhergenannten Vorschriften.
In dieser Schur können
ausnahmsweise zugelassen werden:
·
Ein kurzer Bart am Unterkiefer, der nicht stärker
als 1 cm sein sollte; seine untere Linie wird parallel zum Kiefer geschoren. Die Bartform, « de bouc » (Ziegenbart)
genannt, ist nicht erlaubt.
·
Der Pompon an der Rute
kann weggelassen werden (dies verschlechtert aber den Bewertungspunkt
« Fellstruktur » ein wenig).
2. Gekürztes Haar : Auf
dem Körper, um auf der Rückenpartie eine mehr oder weniger lange Moirierung, von wenigstens 1 cm, zu haben.
Die Länge wird um die Rippen
herum und oben an den Gliedmassen allmählich gesteigert.
3. Reguliertes Haarkleid
:
a) Auf
dem Kopf, auf dem eine Krone mit vernünftiger Höhe erhalten bleibt, genau wie
auf dem Hals bis zum Widerrist, sowie vorne ohne Unterbrechung in einer leicht
schrägen Linie vom oberen Teil der Vorbrust bis zum geschorenen Teil der Pfote.
Oben an den Ohren, bis höchstens ein Drittel ihrer Länge, kann das Haarkleid
mit der Schere gekürzt werden, oder in Richtung des Fells geschoren werden. Der
untere Teil der Ohren wird mit Haar bedeckt belassen, dessen Länge sich nach
unten erhöht. Das Haarkleid endet in Fransen, die mit der Schere angeglichen
werden können.
b) Auf
den Gliedmassen « Hose », die einen deutlich erkennbaren Übergang zum
geschorenen Teil der Pfoten bilden. Die Länge der Haare erhöht sich allmählich
nach oben, so dass sie (Haare langgezogen) auf den Schultern und auf den
Schenkeln ca. 4 bis 7 cm lang sind. Die Länge des Haarkleides hängt von der Grösse des einzelnen Exemplars ab; es soll nicht bauschig
wirken. Die « Hose » der Hinterläufe soll die typische Winkelung des
Pudels unterstreichen. Jede andere Schur, die diesen Vorgaben nicht entspricht,
führt zur Disqualifikation. Unabhängig davon, welche Schur angewendet wurde,
darf diese die Bewertung auf einer Ausstellung auf keinen Fall beeinflussen. Alle
vorgestellten Pudel, die in derselben Klasse starten, sollen gemeinsam bewertet
und beurteilt werden.
Englische Schur : Bei
dieser Schur werden in Ergänzung zur Löwenschur Motive, z.B. Ringe oder
Manschetten an den Hinterläufen modelliert oder auf dem Kopf ein Haarschopf
belassen. Für diese Schur sind weder der Schnurrbart noch der Haarschopf
verbindlich vorgeschrieben. Das Fehlen einer scharfen Abgrenzung am Haarkleid
der Hinterhand ist zulässig.
FARBE :
Wollpudel (Pudel mit gelocktem Haar) und Schnürenpudel
:
Schwarz, Weiss,
Braun, Silbergrau und Apricot.
·
Braun : Rein,
ziemlich dunkel, von regelmässiger und warmer Farbe.
Farbliche Abstufungen dürfen weder ins Beige noch in hellere Töne gehen.
Das Fell darf auch keinesfalls so
dunkelkastanienbraun sein, dass es schwarz wirkt,
also weder « tête de nègre »
noch « aubergine ».
·
Silbergrau : Regelmässig.
Farbliche Abstufungen dürfen weder ins Schwarze noch ins Weisse
schlagen.
·
Apricot : Regelmässig. Farbliche Abstufungen dürfen weder ins Beige
oder ins Cremefarbene, noch ins Rot oder Kastanienfarbene, auch nicht ins Braun
oder in Brauntöne gehen.
GRÖSSE :
Widerristhöhe :
·
Grosspudel : Über 45 bis 60 cm, mit einer Toleranz von 2 cm.
Der Grosspudel soll einen vergrösserten
Kleinpudel darstellen und auch dessen typische Merkmale aufweisen.

·
·
·
Kleinpudel : Über 35 bis 45 cm.

·
Zwergpudel : Über 28 bis 35 cm. Der Zwergpudel soll einen
verkleinerten Kleinpudel darstellen und nach Möglichkeit dieselben
Proportionen, unter Ausschluss jeglicher Verzwergungsmerkmale,
aufweisen.

·
Toy-Pudel : Unter
28 cm. (Der erwünschte Idealtyp wäre 25 cm). Der Toy
stellt in seinem Gesamtbild das Aussehen eines Zwergpudels dar, und gleiche
Proportionen erfüllen alle Standardbedingungen. Alle Merkmale einer Verzwergung sind ausgeschlossen, nur das Hinterhauptbein
ist weniger betont.

FEHLER : Jede
Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden,
dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte.
·
Fehlender oder zu stark ausgeprägter Stop.
·
Nasenschwamm klein, ungenügend offen oder zu gross. Heller, gefleckter oder fleischfarbener Nasenschwamm.
·
Nasenrücken zu schmal oder spitz; Ramsnase.
·
Vorbiss ist fehlerhaft und muss je nach
Ausprägungsgrad bestraft werden. Staupegebiss (infolge Krankheit gelb
angelaufene Zähne) ist kein Fehler, sofern die Zahnstellung korrekt ist. Unregelmässige Zahnstellung, sowie fehlende Zähne sind ein
Fehler, dessen Schwere im Verhältnis zum Grad der Unregelmässigkeit
steht. Sämtliche Schneidezähne, Fangzähne, Prämolaren
und die beiden Molaren 1 im Unterkiefer müssen vorhanden sein. Ein fehlender
PM1 (Prämolar 1) wird nicht bestraft. Bei zwei
fehlenden PM1 : Bewertung maximal « vorzüglich »; bei drei fehlenden Prämolaren (3 PM1 oder 2 PM1 + ein PM2) : Bewertung maximal
« sehr gut ». Das Fehlen eines Molaren 1 oder 2 (M1 oder M2) im
Oberkiefer oder eines Molaren 2 oder 3 (M2 oder M3) im Unterkiefer wird nicht
bestraft.
·
Augen zu gross, zu
klein, zu wenig dunkel oder rot schimmernd.
·
Ohren zu kurz, zu schmal oder zurückgelegt
getragen.
·
Abfallende Kruppe.
·
Über den Rücken im Bogen getragene, zu dünne oder
zu tief angesetzte Rute.
·
Hochläufigkeit.
·
Ungenügende Winkelung
der Hinterhand.
·
Fliessende oder
langgestreckte Gangart.
·
Ungenügende allgemeine Pigmentierung,
Pigmentverlust der Lider (Brillen).
·
Haarausfall um
die Augen.
·
Spärliches oder
weiches Haarkleid.
·
Unbestimmte oder unregelmässig
über den Körper verteilte Farbe. Einige weisse Haare
auf der Brust sind zulässig.
·
Hunden mit Verzwergungsmerkmalen
darf die Formwertnote « Vorzüglich » nicht zuerkannt werden. Solche
Merkmale sind : Apfelkopf, nicht erkennbar
ausgeprägtes Hinterhauptbein, übertriebener Stop, Glotzaugen, spitzer, zu
kurzer, aufgeworfener Fang. Verkürzter Unterkiefer,
fehlendes Kinn.
·
Bösartige, aggressive oder übertrieben nervös
wirkende Exemplare.
AUSSCHLIESSENDE
FEHLER :
·
Mangelnder Ausdruck im Typus des Kopfes.
·
Rückbiss.
·
Fehlen eines
Schneidezahns.
·
Fehlen der Rute.
·
Afterkrallen oder Spuren davon an den
Hinterläufen.
·
Pudel, deren Haarkleid nicht einfarbig ist.
·
Weisse Abzeichen.
·
Weisse Haare
an den Pfoten.
·
Hunde mit einer Grösse
von mehr als 62 cm.
·
Pudel, die mit einer anderen als im Standard
beschriebenen Schur vorgestellt werden, können, solange sie so aussehen, an
Ausstellungen oder sonstigen offiziellen Veranstaltungen nicht um Bewertungen
konkurrieren, ohne jedoch deswegen von der Zucht ausgeschlossen zu sein.
N.B. : Rüden müssen zwei
offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im
Hodensack befinden.