FCI - Standard Nr. 294 / 21. 04. 1997
/ D
(Otterhound)

ÜBERSETZUNG : Frau Michèle Schneider und Dr. J.-M. Paschoud.
URSPRUNG : Grossbritannien.
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES : 02. 12. 1987.
VERWENDUNG : Grosser, starker Laufhund; ursprünglich dazu erschaffen,
den ganzen Tag im Wasser jagen zu können, jedoch auch zum Galopp auf festem
Boden fähig.
KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 6
Laufhunde, Schweisshunde
und verwandte Rassen.
Sektion 1.1 Grosse
Laufhunde.
Ohne Arbeitsprüfung.
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Grossformatiger
Hund mit geraden, korrekt gestellten Gliedmassen, rauhhaarig,
mit majestätischem Kopf, kräftigem Körper und mit lockerem raumgreifendem
Bewegungsablauf. Rauhes Stockhaar und grosse Pfoten sind wichtige Merkmale. Freies Gangwerk.
WICHTIGE PROPORTION :
·
Der Abstand Nasenspitze-Stop ist etwas geringer
als der Abstand Stop-Hinterhaupthöcker.
VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Freundlich und ausgeglichen.
KOPF :
Mächtig, mit klaren Linien, eher hoch als breit. Die Stirn ist keinesfalls
gerunzelt oder gewölbt; der Ausdruck ist frei und freundlich. Mit Ausnahme der
Nase ist der gesamte Kopf gut mit rauhem Haar
besetzt, das vorne Schnurrbart und einen leichten Backenbart bildet.
OBERKOPF :
Schädel : Schön
gewölbt, weder grob noch übertrieben; er steigt vom Stop zum leicht betonten
Hinterhaupthöcker hin an. Jochbeine klar abgezeichnet.
Stop :
Deutlich, aber nicht übermässig ausgeprägt.
GESICHTSSCHÄDEL :
Nasenschwamm : Sehr
breit mit gut geöffneten Nasenlöchern.
Fang :
Kräftig und tief.
Lippen :
Reichliche, aber nicht übertriebene Belefzung.
Kiefer / Zähne :
Kräftige und grosse Kiefer; die gut ausgerichteten
Zähne zeigen einen perfekten und regelmässigen Scherenschluss,
d.h. die oberen Schneidezähne decken die unteren in engem Kontakt und sind
rechtwinklig zum Kiefer eingesetzt.
Augen :
Intelligent; mässig tief in die Augenhöhle eingebettet. Die Bindehaut ist nur
leicht sichtbar. Augenfarbe und Pigmentation des Augenrandes sind von der
Haarfarbe abhängig (bei blau/lohfarben - blau mit lohfarbenen Abzeichen - darf
die Augenfarbe haselnussbraun sein).
Gelbe Augen sind abzulehnen.
Behang :
Einzigartiges Rassemerkmal. Der Behang ist lang, herabhängend, in Höhe des
Augenwinkels angesetzt. Er reicht ohne weiteres bis zum Nasenspiegel, wenn man
ihn nach vorne zieht. Er zeigt eine charakteristische Falte. Der Vorderrand
faltet oder rollt sich einwärts, so dass es seltsam drapiert aussieht; dies ist
ein wesentliches Merkmal, das unbedingt erhalten werden soll. Der Behang ist
gut mit Haaren in Form von Fransen besetzt.
HALS : Lang,
kräftig; er fügt sich harmonisch in die schräge, nicht überladene Schulter;
eine leichte Wamme ist zulässig.
KÖRPER : Sehr kräftig.
Obere Profillinie : Horizontal.
Rücken :
Breit.
Lenden : Kurz
und kräftig.
Brust : Tief
herabreichend; recht tiefer, ovaler, gut gewölbter Rippenkorb, weder zu breit
noch zu schmal. Rippen gut nach hinten reichend, somit für Herz und Lungen viel
Raum bietend.
RUTE : Hoch
angesetzt, beim aufmerksamen oder aktiven Hund hoch getragen, niemals über dem
Rücken eingerollt. In der Ruhe kann sie herabfallen. Am Ansatz ist sie dick und
verjüngt sich zur Spitze hin. Die Schwanzwirbel reichen bis zum Sprunggelenk.
Die Rute wird gerade oder leicht gebogen getragen. An der Unterseite der Rute
ist das Haar eher länger und reicher als an der Oberseite.
GLIEDMASSEN
VORDERHAND : Von
starkem Knochenbau; vom Ellenbogen bis zum Boden gerade.
Schultern : Gut
schräg.
Vordermittelfuss :
Kräftig, etwas schräg.
HINTERHAND : Aus
welchem Blickwinkel man sie auch betrachtet, ist sie sehr kräftig und gut
bemuskelt. Von hinten besehen stehen die Hinterläufe weder zu breit noch zu
eng. Die Hinterhand ist mässig gewinkelt. In natürlicher Stellung verlaufen die
hinteren Gliedmassen vom Sprunggelenk zum Boden senkrecht.
Ober- und Unterschenkel :
Kräftig bemuskelt.
Sprunggelenk : Tief
angesetzt, weder ein- noch ausgedreht.
PFOTEN : Gross,
rund, mit gut aufgewölbten Zehengliedern und dicken Ballen; weder aus- noch
eingedreht. Sie sind an sich kompakt, können aber gespreizt werden. Die
Hinterpfoten sind nur wenig kleiner als die Vorderpfoten. Die Zwischenzehenhaut
muss gut sichtbar sein.
GANGWERK : Im Schritt sehr loser, schlenkernder, lässiger Bewegungsablauf.
Der Hund geht unvermittelt in einen lockeren, lebhaften, regelmässigen,
sehr raumgreifenden Trab über. Gleichmässiger, aussergewöhnlich raumgreifender Galopp.
HAARKLEID
HAAR : Lang
(4 - 8 cm), dicht, rauh, hart, undurchlässig, aber kein "Drahthaar".
Die Beschaffenheit des Haares liegt zwischen Glatt-und
Rauhhaar. Auf dem Kopf und im unteren teil der
Gliedmassen ist das Haar normalerweise weicher. Deutlich vorhandene Unterwolle;
bei Unterwolle und Deckhaar kann man eine leicht ölige Textur feststellen. Der
Hund darf nicht für Schauzwecke getrimmt werden. Er muss im Naturzustand
vorgestellt werden.
FARBE : Alle
sonst bei den Laufhunden anerkannten Farben sind zulässig : einfarbig,
gräulich, sandfarben, rot, weizenfarben, "blau"; bei diesen Farben
sind an Kopf, Brust, Pfoten und Rutenspitze leichte weisse
Abzeichen zulässig; weisse Hunde dürfen leichte zitronen-farbene, "blaue" oder dachsfarbene
Abzeichen aufweisen. Schwarz-lohfarben, "blau"-lohfarben,
schwarz-cremefarben, gelegentlich braun (leberfarben), lohfarben-braun, lohfarben-weiss. Unzulässige Farben: Braun (leberfarben)-weiss, weisser Körper mit
schwarzen und loh-farbenen deutlich abgegrenzten
Flecken. Die Pigmentierung muss mit der Haarfarbe harmonieren, sie muss aber
nicht unbedingt in sie übergehen. So darf z.B. ein lohfarbener Hund einen
braunen Nasen-schwamm und braune Lidränder aufweisen.
Ein leicht fleckig depig-mentierter Nasenschwamm ist
zulässig.
GRÖSSE :
Widerristhöhe : Bei
Rüden ungefähr 69 cm.
Bei Hündinnnen ungefähr 61 cm.
FEHLER : Jede
Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden,
dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und
dessen Einfluss hinsichtlich Gesundheit und Wohlbefinden des Hundes.
Hunde, die
deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen
disqualifiziert werden.
N.B. : Rüden müssen zwei
offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im
Hodensack befinden.