FCI - Standard Nr. 282 /  15. 10. 1999  /  D

 

GROSSER GRIFFON VENDEEN

(Grand Griffon Vendéen)

 

 

 

 

ÜBERSETZUNG  : Frau Michèle Schneider.

 

URSPRUNG : Frankreich.

 

DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL- STANDARDES  : 09. 01. 1999.

 

VERWENDUNG : Laufhund für die Büchsenjagd, manchmal zur Hetzjagd, auf Hochwild, Hirsch, Reh, Wildschwein und Fuchs, meist in der Meute oder einzeln als Spürhund.

 

KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 6               Laufhunde, Schweisshunde

                                                          und verwandte Rassen.

                                         Sektion 1.1 Grosse Laufhunde.

                                         Mit Arbeitsprüfung.

 

KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS : Ursprünglich gab es nur den Grossen Vendéen. Es handelte sich um einen kurzhaarigen Schlag aus der Vendée, der von den sogenannten "Kanzlerhunden" (der Begründer der Rasse war königlicher Kanzler) oder von den weissen Hunden des Königs abstammte. Zu seiner Herkunft darf der Hinweis auf die Griffon fauves der Bretagne nicht fehlen, die zu einem guten Teil in das Blut der "Kanzlerhunde" eingingen. Auch die Gris de Saint-Louis und die Griffons de Bresse (Abkömmlinge von Segusiernachkommen) trugen zur Schaffung des Grossen Griffon bei.

 

ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD : Hund alter Rasse von französischem Typ; gelehrig und entschlossen; edel in Gestalt und Bewegung; gut proportioniert gebaut, kräftig, ohne schwerfällig zu wirken.

 

VERHALTEN / CHARAKTER (WESEN) : Er besitzt eine feine Nase und ein schönes Geläut; eifrig auf der Fährte, scheut nicht vor Dornenhecken; braucht weiträumiges Gelände. Gehorsam, aber eigensinnig und voller Passion; braucht  eine gute Führung.

 

 

 

KOPF

 

OBERKOPF :

Schädel : Von vorn gesehen ziemlich gewölbt, aber zwischen den Ohren nicht zu breit.

Stop : Leicht betont.

 

GESICHTSSCHÄDEL :

Nasenschwamm : Kräftig, schwarz, ausgenommen bei weiss-orangefarbenem Haarkleid, wo ein brauner Nasenschwamm toleriert wird; gut geöffnete Nasenlöcher.

Fang : Gleich lang wie der Schädel; kräftig; gerade oder leicht gewölbter Nasenrücken.

Lefzen : Ziemlich überhängend, bedecken sie gut den Unterkiefer und geben dem Fang ein quadratisches Profil; sie sind von starkem Bart bedeckt.

Kiefer / Zähne : Scherengebiss; Schneidezähne rechtwinklig im Kiefer eingesetzt.

Augen : Von dunkler Farbe; gross und lebhaft; die Augenbrauen sind gut ausgeprägt, ohne jedoch das Auge zu verdecken. Die Bindehaut darf nicht sichtbar sein.

Behang :  Typisch für einen französischen Laufhund : weich, schmal und dünn; mit langem Haar besetzt und in einem länglichen Oval endend; gut nach innen gedreht; tief, unterhalb der Augenlinie angesetzt;  muss über den Nasenschwamm hinaus reichen können.

 

HALS : Elegant, ohne Wamme.

 

KÖRPER :

Rücken : Fest; gerade oder sehr leicht ansteigend.

Lenden : Gut bemuskelt.

Brust : Nicht zu breit, ziemlich tief, bis auf Ellbogenhöhe herabreichend. Rippen mittelmässig gewölbt und lang.

Flanken : Ziemlich aufgezogen, aber gut ausgefüllt.

 

RUTE : Sie ist am Ansatz dick und verjüngt sich allmählich; hoch angesetzt, als Säbelrute getragen, nie jedoch als Sichelrute; ziemlich lang.

 

GLIEDMASSEN

 

VORDERHAND : Kräftig.

Schultern : Lang, trocken und schräg.

Ellenbogen : Am Körper anliegend.

Unterarm : Von kräftigem Knochenbau, gerade.

 

HINTERHAND : Solid gebaut. Hüfthöcker sichtbar.

Oberschenkel : Lang und muskulös.

Sprunggelenke : Breit und recht tief gestellt; von hinten betrachtet weder kuhhessig noch fassbeinig; im Profil betrachtet mittelmässig gewinkelt.

 

PFOTEN : Nicht zu kräftig; harte Ballen, Zehen gut gewölbt und eng aneinanderliegend; kräftige Krallen. Gute Pigmentation von Ballen und Krallen ist erwünscht.

 

GANGWERK : Geschmeidig, gleichmässig, kraftvoll.

 

HAUT : Nicht zu dünn, geschmeidig. Bei dreifarbigen Hunden oft marmoriert. Ohne Wamme.

 

HAARKLEID

 

HAAR : Lang, aber nicht übermässig, manchmal buschig und rauh (grob und hart); reichliche Unterwolle; Bauch und Innenseite der Schenkel dürfen nicht kahl sein; gut ausgeprägte Augenbrauen, die jedoch das Auge nicht verdecken dürfen.

 

FARBE : Schwarz mit weisser Scheckung (weiss-schwarz); schwarz mit falbfarbenen Abzeichen (schwarz-rot); schwarz mit sandfarbenen Abzeichen; falbfarben mit weisser Scheckung (weiss-orange); falbfarben mit schwarzem Mantel und weisser Scheckung (tricolor); falbfarben schwarz gewolkt; sandfarben schwarz gewolkt mit weisser Scheckung; sandfarben schwarz gewolkt. Herkömmliche Bezeichnungen : Hasenfarbe, Wolfsfarbe, Dachsfarbe oder Wildschweinfarbe.

 

GRÖSSE :

Widerristhöhe : Rüden : von 62 cm bis 68 cm,

                        Hündinnen:       von 60 cm bis 65 cm,

                        mit einer Toleranz von 1 cm mehr oder weniger.

 

FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte.

     Kopf :

·       Zu kurz.

·       Flacher Schädel.

·       Kurzer Fang.

·       Nasenschwamm, Lefzen oder Lider depigmentiert.

·       Zangengebiss.

·       Helle Augen.

·       Behang hoch angesetzt, kurz, ungenügend eingerollt oder zu wenig behaart.

Körper :

·        Mangel an Volumen.

·       Schwerfälliges Aussehen.

·       Rücken nicht straff genug.

·       Kruppe abgeschlagen.

Rute :

·       Verdreht.

Gliedmassen :

·       Ungenügender Knochenbau.

·       Zu steile Winkelung.

·       Zu engstehende Sprunggelenke.

·       Durchgetretene Pfoten.

·       Durchgetretene Fusswurzel.

Haar :

·       Dünn, nicht genügend dicht.

Verhalten:

·       Scheuheit.

 

 

AUSSCHLIESSENDE FEHLER :

·       Ängstlichkeit, Aggressivität.

·       Mangel an Typ.

·       Vor- oder Rückbiss.

·       Birkaugen; verschiedenfarbige Augen.

·       Brustbeinregion nicht geräumig genug : nach unten hin sich verengende Rippen.

·       Knotenrute.

·       Wolliges Haar.

·       Einfarbig schwarzes oder weisses Haarkleid.

·       Ausgeprägte Depigmentierung.

·       Grösse ausserhalb des Standards.

·       Fehler, die zu einer merklichen Behinderung führen. Anatomische Missbildungen.

 

Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.

 

N.B. : Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.